EDUCARE WORLD Versicherung leicht gemacht
Voraussetzungen für die Versicherung
Diese Versicherung ist konzipiert für junge Menschen, die sich für ein bis zwei Jahre im Ausland aufhalten möchten. EDUCARE WORLD empfiehlt sich für High School, Work and Travel und andere Austauschprogramme in den USA und in der ganzen Welt.
Versicherbar sind Personen mit einem mindestens zweijährigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die ins Ausland reisen. In Ausnahmefällen können Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, der Europäischen Union oder einem anderen Drittland, die ins Ausland reisen, versichert werden.
Der Versicherungsvertrag muss innerhalb von 14 Tagen nach der Grenzüberschreitung ins Ausland für die gesamte Dauer des Aufenthaltes (maximal aber für dreizehn Monate) abgeschlossen werden. Wird der Antrag später als 14 Tage nach Grenzüberschreitung gestellt, beträgt die Wartezeit im Krankheitsfall 14 Tage ab Ausstellungsdatum der Annahmebestätigung. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen und wenn die Versicherung direkt im Anschluss an eine Vorversicherung abgeschlossen wird. Reichen Sie uns in diesem Fall bitte eine Kopie der Vorversicherung ein.
Das Mindestalter für diese Versicherung beträgt 15, das Höchstalter 35 Jahre.
So kommen Sie zu Ihrer Versicherung
- Schnell und direkt über’s Internet
Hier können Sie die gewünschte Versicherung unkompliziert online abschließen. Sie erhalten dann sofort Ihre Versicherungsbestätigung.
- Per Post oder Fax
Sie können sich das Antragsformular auch herunterladen (PDF-Datei), ausdrucken und ausgefüllt an unser Büro schicken. Sie erhalten dann umgehend Ihre Versicherungsbestätigung.
Wie bezahlt man?
Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Lastschriftverfahren. Der Beitrag wird einmalig bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt ca. 14 Tage nachdem Sie Ihre Versicherungsbestätigung erhalten haben. Bei Online-Abschluss ist außerdem die Bezahlung mit Kreditkarte möglich.
Ab wann gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt – ordnungsgemäße Zahlung vorausgesetzt - zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Wann endet die Versicherung?
Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Höchstdauer der Versicherung beträgt 13 Monate, auf Antrag kann sie um weitere zwölf Monate verlängert werden.
Geltungsbereich
Geltungsbereich der Versicherung ist das Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal vierwöchigen Aufenthalt auch im Heimatland Versicherungsschutz.
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