Sonderfälle des Reisealltags
Der Aufenthalt verlängert sich unvorhergesehen
Verlängert sich der Aufenthalt im Ausland, so kann die Versicherung verlängert werden. Achtung: Der Versicherer muss dem Verlängerungsantrag ausdrücklich zustimmen und kann die Annahme des Antrages auf Verlängerung ohne Angabe von Gründen ablehnen! Es empfiehlt sich daher immer direkt die maximale Reisedauer zu versichern.
Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei uns eingegangen sein. Die Verlängerung muss unmittelbar an den ursprünglichen Vertrag anschließen und ist für bis zu 12 Monate nach Ablauf des ursprünglichen Vertrages möglich. Erkrankungen und Verletzungen und deren Folgen, die vor Abschluss des neuen Vertrages eingetreten sind, sind nicht versichert.
Die Reise wird vorzeitig beendet
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, weil die versicherte Person ihren Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet, bezahlen Sie nur die bis zum Kündigungsdatum angefangenen Monatsbeiträge. Eventuelle Überzahlungen bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Bitte teilen Sie uns eine vorzeitige Beendigung immer so schnell wie möglich mit, da eine rückwirkende Stornierung der Versicherung nicht möglich ist. Ein kurzer Anruf genügt:
Telefon +49 (0)2247 9194 -988
Mo - Fr 08.00 bis 18.00 Uhr
Sa 09.00 bis 12.00 Uhr
Gerne können Sie Ihre Kündigung auch per Brief, Fax oder E-Mail senden.
Die Reise wird für einen Aufenthalt im Heimatland unterbrochen
Bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Monaten besteht während einer Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes für einen maximal vierwöchigen Heimataufenthalt auch im Heimatland Versicherungsschutz.
Nicht eingelöste Lastschriften
Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Aus diesem Grund berechnen wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.


