EDUCARE-WORLD wird nicht mehr angeboten. Selbstverständlich besteht für alle bereits abgeschlossenen Verträge weiterhin Versicherungsschutz.

Damit Sie bestens abgesichert Ihren Auslandsaufenthalt antreten können, empfehlen wir Ihnen PROTRIP-WORLD, die Versicherung für weltweite Reisen und längere Auslandsaufenthalte.

Versicherung leicht gemacht

Voraussetzungen für die Versicherung

Sie können sich über EDUCARE-WORLD unter folgenden Voraussetzungen versichern:

  • Sie sind bei Vertragsbeginn nicht älter als 39 Jahre.
  • Sie gehören zum unten genannten Kreis der versicherbaren Personen.
  • Der Abschluss der Versicherung erfolgt vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes, maximal aber für 24 Monate. Wird der Antrag später als einen Monat nach Grenzüberschreitung gestellt, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Wartezeit.

Versicherbarer Personenkreis

Um sich über EDUCARE-WORLD versichern zu können, muss der Hauptzweck Ihres Auslandsaufenthaltes die Weiterbildung im Ausland sein. Als Weiterbildung zählt die Teilnahme an einem Auslandsprogramm als

  • Highschool-Teilnehmer
  • Work-and-Travel-Teilnehmer
  • Sprach- und Austauschschüler
  • Teilnehmer an sonstigen Bildungs- und Kulturaustausch-Programmen

Ist der Hauptzweck Ihres Auslandsaufenthaltes die Weiterbildung, sind auch alle Zeiträume ohne Weiterbildung im Ausland innerhalb des angemeldeten Zeitraums versichert.

Geltungsbereich
Geltungsbereich der Versicherung ist das Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Darüber hinaus besteht bis zu 6 Wochen weltweiter Schutz. Unterbrechen Sie Ihren Auslandsaufenthalt für einen Besuch im Heimatland, ist dieser ebenfalls bis zu 6 Wochen versichert.

So kommen Sie zu Ihrer EDUCARE-WORLD-Versicherung

Schnell und direkt über's Internet
Hier können Sie die EDUCARE-WORLD-Versicherung einfach und erhalten sofort Ihre Versicherungsbestätigung.

Ab wann gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt – ordnungsgemäße Zahlung vorausgesetzt – zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet zum selben Datum, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht, bis eine Rückreise möglich ist.

Wartezeit

Der Versicherungsvertrag muss vor Ausreise, oder bis 1 Monat nach Ausreise, für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden (maximal aber für 24 Monate). Wird der Antrag später als einen Monat nach Grenzüberschreitung gestellt, beträgt die Wartezeit für den Anspruch von Leistungen im Krankheitsfall 14 Tage ab Ausstellungsdatum der Annahmebestätigung. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen, bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr für die versicherte Person oder wenn die Versicherung direkt im Anschluss an eine Vorversicherung abgeschlossen wird. Reichen Sie uns in diesem Fall bitte eine Kopie der Vorversicherung ein.

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