Verhalten bei Reisegepäckschäden

Wenn Ihr Reisegepäck beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist, ist das ein Fall für Ihre Reisegepäckversicherung. Versichert sind - im Rahmen der Versicherungssummen - Ihr gesamtes Reisegepäck sowie Ihre Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder Videoausrüstung. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks.

Bitte denken Sie daran, dass für die Bearbeitung von Reisegepäckschäden eine polizeiliche Meldung vor Ort notwendig ist, und dass wir für die Bearbeitung eine entsprechende Bestätigung der Polizei benötigen.

Für die Schadensmeldung nutzen Sie bitte unsere Schadensformulare.

Die Meldung aller Reisegepäckschäden erfolgt über:
DR-WALTER GmbH
Abteilung Leistung
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
E leistung@dr-walter.com
T +49 2247 9194 -31
F +49 (0) 2247 9194 -20

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