Leistungen im Detail

Auf dieser Seite haben wir für Sie die Leistungen von EDUCARE-WORLD detailliert aufgeführt.

Leistungen der Krankenversicherung
(Produktvarianten EDUCARE-WORLD S, M und L)

Versicherungsschutz – bei medizinischer Notwendigkeit – besteht für:

  • stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen ohne Wahlleistungen;
  • ambulante Heilbehandlungen;
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel;
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen bis zu 500 € je Versicherungsfall;
  • zahnärztliche Behandlungen bis zu 1.000 € je Versicherungsfall, die aufgrund eines Unfalls der versicherten Person während des versicherten Aufenthaltes erforderlich werden;
  • ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis zu insgesamt 1.500 €;
  • stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geistigen und seelischen Störungen bis insgesamt 20.000 €;
  • Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden;
  • die Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit, sofern ein Krankenrücktransport bis zum Ende des versicherten Aufenthaltes wegen Transportunfähigkeit der versicherten Person nicht möglich ist;
  • Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft, sofern diese während des versicherten Aufenthaltes entstanden ist;
  • die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bis einschließlich der 12. Schwangerschaftswoche;
  • 2 Ultraschalluntersuchungen, es sei denn, dass weitere aufgrund besonderer Umstände medizinisch notwendig sind;
  • Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen;
  • die ambulante oder stationäre Entbindung. Mehrkosten für einen Kaiserschnitt sind, sofern er medizinisch notwendig ist, erstattungsfähig;
  • den medizinisch bedingten Schwangerschaftsabbruch;
  • Geburtshelfer und Hebammen;
  • die postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen. Die Leistungen für das Neugeborene sind auf 50.000 € beschränkt;
  • akute und unvorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Mutter und/oder Kind, im Falle einer bereits vor Antritt des versicherten Aufenthaltes bestehenden Schwangerschaft;
  • den medizinisch notwendigen Krankentransport im Ausland zum stationären Aufenthalt oder zur ambulanten Erstversorgung ins Krankenhaus, der durch einen anerkannten Rettungsdienst durchgeführt wird;
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport der versicherten Person an ihren Wohnort im Heimatland bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus, sofern der versicherte Aufenthalt aufgrund einer Erkrankung/Verletzung voraussichtlich endgültig abgebrochen werden muss. Bei Reisen werden auch die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Aufenthaltsort im Aufenthaltsland bzw. in das dem Aufenthaltsort im Aufenthaltsland nächstgelegene geeignete Krankenhaus übernommen;
  • die Überführung der versicherten Person an den vor Reiseantritt bestehenden ständigen Wohnort oder wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten.

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Haftpflichtversicherung
(Produktvarianten EDUCARE-WORLD M und L)

In den Tarifvarianten EDUCARE-WORLD M und L ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person integriert. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden.

Der Versicherungsschutz dieser Versicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).

Au-pairs sind in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen und im Rahmen der spezifischen Au-pair-Tätigkeit haftpflichtversichert. Dieser Schutz gilt auch für Sprachreisende, die bei Familien mit Kindern wohnen und ähnliche Tätigkeiten wie Au-pairs ausüben.

Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.

Versicherungssummen Haftpflichtversicherung

EDUCARE-WORLD M und L
Versicherungssummen
Personen- und Sachschäden
1.000.000 €
Haftpflichtschäden im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit
1.000.000 €
Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie*
1.000.000 €
Mietsachschäden
100.000 €
Haftpflichtschäden, die in Ausführung einer Praktikumstätigkeit verursacht werden
10.000 €
Selbstbehalt bei Haftpflichtschäden pro Schadensfall
100 €
*Schäden am beweglichen Eigentum der Gastfamilie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Unfallversicherung
(Produktvarianten EDUCARE-WORLD M und L)

Die in den Tarifen M und L enthaltene Unfallversicherung von EDUCARE-WORLD umfasst folgenden Versicherungsschutz:

Versicherungssummen Unfallversicherung

EDUCARE-WORLD M und L
Versicherungssummen
Kapitalzahlung bei Unfalltod
10.000 €
Invaliditätssumme
30.000 €
Progression
350 %
Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität
105.000 €
Bergungskosten
25.000 €
Unfallbedingte kosmetische Operationen
10.000 €

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Assistanceversicherung
(Produktvarianten EDUCARE-WORLD M und L)

I. Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln

1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer die Verbindung zur Hausbank der versicherten Person her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, kann die versicherte Person ein Darlehen des Versicherers bis zu 1.600 € je Schadensfall in Anspruch nehmen.

2. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur gegen schriftliche, unbedingte Verpflichtung der versicherten Person zur Rückzahlung bis spätestens 30 Tagen nach Auszahlung an den Versicherer.

3. Der Verlust ist bei Verdacht auf eine strafbare Handlung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; die versicherte Person hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. In jedem Falle sind Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen und bescheinigen zu lassen.

II. Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten

1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisedokumente in eine Notlage, benennt der Versicherer die zuständigen Behörden und notwendigen Unterlagen für die Ausstellung der für die Beendigung der Reise erforderlichen Ersatzdokumente.

2. Der Versicherer erstattet die Kosten für die Ersatzbeschaffung der für die Beendigung der Reise im Ausland erforderlichen Ersatzdokumente. Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten nach Beendigung der Reise werden nicht erstattet.

3. Der Verlust ist bei Verdacht auf eine strafbare Handlung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; die versicherte Person hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. In jedem Falle sind Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen und bescheinigen zu lassen.

III. Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen

1. Wird die versicherte Person mit Haft bedroht oder verhaftet, ist der Versicherer bei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich.

2. Die versicherte Person kann ein Darlehen des Versicherers für die Begleichung von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten oder einer Strafkaution von insgesamt bis zu 12.000 € in Anspruch nehmen.

3. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur gegen schriftliche, unbedingte Verpflichtung der versicherten Person zur Rückzahlung bis spätestens 30 Tagen nach Auszahlung an den Versicherer.

IV. Heimreise im Notfall

1. Bei Tod, einer schweren Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung eines Angehörigen organisiert der Versicherer die Heimreise aus dem Ausland und erstattet die zusätzlichen Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse). Als Angehörige der versicherten Person zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft), Lebenspartner (gem. LPartG), Stiefeltern, Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin.

2. Bei einem Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten organisiert der Versicherer die Heimreise aus dem Ausland und erstattet die zusätzlichen Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse). Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadenfeststellung notwendig ist.

3. Nicht genutzte Reiseleistungen werden nicht erstattet. Je Versicherungsjahr wird für maximal 2 derartige Versicherungsfälle geleistet.

V. Anreise einer Vertrauensperson im Notfall

1. Wird die versicherte Person während der Reise im Ausland aufgrund schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung für einen Zeitraum von mehr als 5 Tagen stationär behandelt, organisiert der Versicherer auf Wunsch der versicherten Person die An- und Abreise einer nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhauses und von dort zurück zum Wohnort und übernimmt die Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse) sowie die Kosten einer einfachen Unterbringung. Erstattet werden diese Leistungen bis zu einem Betrag von max. 4.000 € pro Schadensfall.

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Reisegepäckversicherung
(Produktvariante EDUCARE-WORLD L)

Das gesamte Reisegepäck der versicherten Person sowie deren Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder Videoausrüstung sind im Rahmen der Versicherungssummen versichert. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter, Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten sowie bei Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höherer Gewalt.

Mitversichert sind Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall, Laptops sowie Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen, jeweils mit Zubehör. Hierfür ist die Ersatzpflicht je Versicherungsfall begrenzt auf höchstens 50 % der Versicherungssumme von 2.000 €.
Der Selbstbehalt bei Reisegepäckschäden pro Schadensfall beträgt 50 €.

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-988

E

Telegram Messenger

Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr